Unsere Dienste können von allen volljährigen Personen in Anspruch genommen werden, die:
- eine oder mehrere körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen haben
- mindestens 18 Jahre alt sind
- im Kreis Offenbach ihren Wohnsitz haben
- in einer eigenen Wohnung, bei den Eltern, mit dem Partner, oder in einer Wohngemeinschaft wohnen oder wohnen wollen
- eine Anspruchsbewilligung auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 90 SGB XI haben