Wen unterstützen wir?

Unsere Dienste können von allen volljährigen Personen in Anspruch genommen werden, die:

  • eine oder mehrere körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen haben
  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • im Kreis Offenbach ihren Wohnsitz haben
  • in einer eigenen Wohnung, bei den Eltern, mit dem Partner, oder in einer Wohngemeinschaft wohnen oder wohnen wollen
  • eine Anspruchsbewilligung auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 90 SGB XI haben

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