Zielgruppe & Kostenübernahme

Unsere Angebote richten sich an alle volljährigen Personen in Frankfurt und im Kreis Offenbach, die eine oder mehrere körperliche Einschränkungen oder eine seelische (psychische) Einschränkung haben oder von solchen bedroht sind.

  • Zu den körperlichen Einschränkungen zählen z. B. Einschränkungen der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit, Blindheit oder Gehörlosigkeit.
  • Zu den geistigen Einschränkungen werden erhebliche Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten oder des Gefühlslebens gezählt, z. B. bei Entwicklungsstörungen
  • Zu den seelischen oder psychischen Einschränkung zählen z. B. anorganische Psychosen, krankheitsinduzierte Störungen wie Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Suchterkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen

Unsere Klient*innen müssen in Frankfurt oder im Kreis Offenbach wohnhaft sein. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie allein in einer eigenen Wohnung, gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder ihrem Partner, bei Ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft mit bis zu fünf Personen leben. Entscheidend für unsere Unterstützungsleistungen ist allein Ihr Wunsch selbstverantwortlich zu wohnen. Wir unterstützen insbesondere auch Personen, die bisher bei den Eltern oder in einer stationären Einrichtung gelebt haben und nun in einer eigenen oder geteilten Wohnung leben möchten.

Die zentrale Voraussetzung für eine Leistungsvereinbarung mit ASESIT ist eine Anspruchsbewilligung auf Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX (bis 31.12.2019: § 54 SGB XII. Informationen zur Neuregelung seit dem 1.1.2020 finden Sie hier.). Der Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfen besteht für alle Personen der oben genannten Kategorien, sofern deren Beeinträchtigungen nicht bloß vorrübergehend sind.

Die Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen von ASESIT erfolgt nach den Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der teilhabenden Eingliederungshilfe gemäß SGB IX. Bei Bedarf unterstützt oder übernimmt ASESIT die entsprechende Antragstellung und die dieser vorausgehende Individuelle Hilfeplanung. Dazu gehört auch die Begleitung zukünftiger Klient*innen zu Beratungs- und Bedarfsermittlungsgesprächen mit dem Kostenträger.

Die Kosten für die anfallenden Leistungen übernimmt in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger, wobei die Dauer und Qualität der Leistungen vom Einkommen und Vermögen der/des Antragssteller*in abhängig sind. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die kosten im Rahmen eines Privatvertrages als Selbstzahler*in zu übernehmen.

Migrant*innen und Asylbewerber*innen brauchen in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung, um Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen zu können. Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) kann der Anspruch auf Eingliederungshilfe auch von Personen erhoben werden, „die sichseit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG)

Ausschlusskriterien für die Aufnahme von neuen Klient*innen in unsere Dienste gibt es keine: Sofern Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, spielen Ihr Alter, Ihr Geschlecht, Ihre Herkunft und Ihre Ansichten für uns keine Rolle. ASESIT möchte für alle hilfebedürftige*n Adressat*innen der Eingliederungshilfe ein sozialer Schutzraum sein.

(In außergewöhnlichen Einzelfällen wie z. B. bei starkem selbst- oder fremdverletzendem Verhalten und beim Scheitern zusätzlicher Betreuungsvereinbarungen kann das Betreuungsverhältnis jedoch von ASESIT beendet werden.)

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